Abgeltungssteuer vermeiden, Steuer und Zinseszinseffekte erzielen

NEWSLETTER – 07/2020: Abgeltungssteuer vermeiden, Steuer und Zinseszinseffekte erzielen

Guten Tag!

Erbschaftssteuerfreibeträge rechtzeitig, bzw. alle 10 Jahre durch Schenkungen ausnutzen, das ist ein gängiges Mittel, um etwa die Kinder als spätere Erben steuerlich zu entlasten.

Auf die Idee, auch die Abgeltungssteuer für die nächsten Jahrzehnte einzusparen, kommen jedoch die wenigsten. Hier ist noch viel Optimierung möglich.

Mit der Einbindung von Fonds in eine Versicherungsstruktur lassen sich Erträge erzielen, ohne das Finanzamt daran zu beteiligen. Wird Vermögen in dafür konstruierten Versicherungsmänteln angelegt und verwaltet, sind die Erträge während der Vertragslaufzeit von der Abgeltungssteuer befreit. Das bedeutet, dass Dividenden und realisierte Kursgewinne sich über viele Jahre und Jahrzehnte steuerfrei ansammeln und die Anleger profitieren vom Zinseszinseffekt. Trotz der Einbindung in eine Versicherungsstruktur entscheidet der Kunde über die Anlagestrategie. Er kann Investmentfonds austauschen, in das Sicherungsvermögen des Versicherers wechseln und auch wieder zurück in Investmentfonds wechseln. Der Kunde kann jederzeit bestimmen, wie das Geld strategisch investiert werden soll.

Zugriff zu Lebzeiten jederzeit möglich

Zu Lebzeiten kann der Kunde jederzeit über das Anlagevermögen im Ganzen oder in Teilen verfügen. Den Turbo entfaltet diese Lösung beim Eintritt des Versicherungsfalls, das heißt im Todesfall. Stirbt die versicherte Person, werden die Erträge komplett abgeltungssteuerfrei ausbezahlt. Eltern können also für die Kinder langfristig Vermögen so anlegen, dass im Erbfall die Abgeltungssteuer komplett eingespart wird. Dabei können die Eltern auch beide zusammen als versicherte Person eingesetzt werden. Die Auszahlung erfolgt dann erst im Erbfall, wenn der letzte von beiden verstirbt. Der Charme dabei: Zu Lebzeiten können die Eltern uneingeschränkt auf das Vermögen zugreifen, falls sie es doch selbst benötigen.

Steuern sparen und Zinseszinseffekte nutzen

Bei einer langfristigen Anlage und Auszahlung im Erbfall werden erhebliche Steuer- und Zinseszinseffekte erzielt. Bei einer Vermögensanlage von 100.000 € können in den nächsten 20 Jahren schnell 20.000 € mehr in der Tasche der Erben verbleiben, durch eingesparte Abgeltungssteuer. Eltern können auch mit der sogenannten 99/1 Regelung Vermögen heute schon auf die Kinder übertragen, um die Zehnjahreszeiträume mehrfach zu nutzen, ohne dass die Kinder vorzeitig verfügen können. In diesen Fällen werden 99 % des Anlagebetrages auf die Kinder übertragen und 1 % behalten die Eltern. Verfügt werden kann nur einstimmig, so dass die Kinder ohne Wissen und Wollen der Eltern nicht vorzeitig verfügen können. Durch diese Gestaltung optimieren die Eltern die Vermögensnachfolge für die Erben unter Steuergesichtspunkten und nutzen die Schenkungsfreibeträge mehrfach ohne „die Zügel“ frühzeitig aus der Hand geben zu müssen.

Vermögen muss nicht von den Eltern stammen.

Oft sind auch schon 40 oder 50-jährige Kunden selbst vermögend und möchten die Steuervorteile für sich selbst erzielen. Auch dafür eignet sich eine solche Gestaltung. Das Vermögen muss nicht zwingend bei den Eltern liegen. Der Kunde kann bei Abschluss eines Vertrages, der mit eigenem Vermögen gespeist wird, die Eltern als versicherte Personen einsetzen. Er selbst ist der Eigentümer und der Begünstigte im Versicherungsfall. Sofern der Vertrag dann bis zum Tod des Elternteils läuft, sind sämtliche angesparten Erträge steuerfrei. Je länger sie leben, desto größer ist die mögliche Ersparnis.

Haben Sie Interesse an einer solchen Gestaltung oder Fragen dazu? Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne.

Freundliche Grüße

ACCURISK Risikomanagement
Versicherungsmakler GmbH