Über die Notwendigkeit der Kinder-Unfallversicherung


NEWSLETTER – 03/2024: Über die Notwendigkeit der Kinder-Unfallversicherung

Sie haben Kinder? Über die Notwendigkeit der Kinder-Unfallversicherung

Aus Spaß wird Ernst – rechtsfreier Raum Schule?

Es passiert vermutlich jeden Tag irgendwo an Schulen und Kindergärten: Aus Spaß wird Ernst – Kinder spielen ausgelassen, rangeln, jemand wird verletzt. Sie denken nun: „Dafür gibt es doch die Privathaftpflichtversicherung“. Doch so einfach ist es nicht, wenn die Haftungsgrundlage fehlt. Die §§ 104 – 106 SGB VII beschränken die Haftung. Nach dem Gesetz ist der Schüler einer allgemeinbildenden Schule, der während des Schulbesuchs einen Schulunfall verursacht, in dem er einen Mitschüler verletzt, zum Ersatz des Personenschadens nach dem Recht der unerlaubten Handlung nur verpflichtet, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Erst einmal unverständlich, aber das Problem wurde in mehreren Urteilen, darunter die beiden nachfolgenden, bestätigt:

  • Ein 13-jähriger Schüler hatte einen Knallkörper in eine Gruppe anderer Schüler geworfen. Ein Mädchen zog sich dabei eine Schädigung des Gehörs zu und musste sich in Behandlung begeben. Ihre Schadenersatzansprüche gegen den Schüler wurden in letzter Instanz vom BGH (BGH VI ZR163/03) abgelehnt.
  • Schüler warfen im Werkraum Kügelchen aus Alufolie in Richtung eines damals 15-jährigen Schülers, der diese mit einer Säge zurückschlug – ähnlich wie beim Tennis. Dabei löste sich das Sägeblatt und verletzte einen Mitschüler am Auge. Der Mitschüler verlor das Sehvermögen auf dem rechten Auge dauerhaft. Auch hier wurden Zivilforderungen gegen den sägeschwingenden Schüler letztlich vom BGH abgelehnt (BGH VI ZR34/02).

Im Ergebnis bedeutet das, dass es keine Erstattungsleistungen für Ansprüche geben kann, die ein in Schule oder Kindergarten Geschädigter gegen den Schädiger richtet – kein Schmerzensgeld, kein Verdienstausfall, keine Rente. Ausnahme: Der Schaden wurde vorsätzlich zugefügt – der Schaden, nicht die Handlung, was zu beweisen wäre.

Vorsorgen kann man nur mit einer privaten Unfallversicherung die 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche Versicherungsschutz bietet – für Kinder unverzichtbar! Nur so kann ein angemessener finanzieller Ausgleich für erlittene Dauerschädigungen sichergestellt werden. Für Kinder sind hohe Absicherungen für wenig Prämie erhältlich.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.