Skispaß in Italien – seit 01.01.2022 nur noch mit Versicherungsnachweis!
NEWSLETTER – 01/2022: Skispaß in Italien – seit 01.01.2022 nur noch mit Versicherungsnachweis!
Guten Tag,
schon vor vielen Jahren hat Italien als erstes Land speziell ausgebildete Skipolizisten auf seine Pisten geschickt, die dort regelmäßig patrouillieren und die Einhaltung der FIS Skiregeln sowie das Tragen von Helmen kontrollieren. Nun haben sie ab 1. Januar 2022 eine neue Aufgabe bekommen, die manchen ein saftiges Bußgeld einbringen kann – oder gar den Verlust des Skipasses.
Seit dem 01. Januar 2022 verlangt der italienische Gesetzgeber von den Touristen den Nachweis über eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Ohne einen Nachweis dürfen Sie nicht auf die Piste! Es drohen Bußgelder von 100 EUR bis 150 EUR.
Diese Bestätigung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
– Sie muss in italienischer Sprache ausgestellt sein und
– sämtliche mitversicherte Personen müssen namentlich aufgeführt sein.
Fordern Sie daher unbedingt vor Reiseantritt eine entsprechende Bestätigung Ihres Privat-Haftpflichtversicherers an. Sofern Sie Ihre Privat-Haftpflichtversicherung über uns abgeschlossen haben, melden Sie sich bitte einfach bei uns – wir lassen Ihnen die Bestätigung dann kurzfristig per Mail zukommen. Diese Mail können Sie an die mitreisenden Familienangehörigen auf das Handy weiterleiten. So haben dann alle die erforderliche Bestätigung schnell zur Hand.
Bitte beachten Sie auch, dass in Italien Kinder bis 18 Jahre einen Helm mit CE-Zertifizierung tragen müssen und praktisch ein Alkoholverbot gilt. Wer alkoholisiert über die Piste wedelt muss bei einer Kontrolle und einem Alkoholpegel über 0,5 Promille mit einer Strafe zwischen 250 und 1.000 EUR rechnen. Ab 0,8 Promille wird sogar eine Straftat verübt – mit entsprechenden Sanktionen, wie Anzeige und Gewahrsamsnahme.
Sie haben noch Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Ihr ACCURISK-Team.
ACCURISK Risikomanagement Versicherungsmakler GmbH