Reiserücktritt

Ob lange geplant und herbeigesehnt oder kurz entschlossen gebucht.

Die Urlaubszeit steht bevor – Zeit, einmal den Alltag zu vergessen und abzuschalten.

In vielen Fällen kostet die Reiseplanung aber nicht nur viel Zeit sondern auch viel Geld. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn Sie Ihren Urlaub nicht oder nur verspätet antreten können oder abbrechen müssen.

Ob unerwartete, schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Unfall, Todesfall, Schwangerschaft, Arbeitsplatzwechsel oder erheblicher Schaden am Eigentum z. B. durch Feuer oder Wasserrohrbruch – die Gründe für das Nichtantreten einer Reise können vielfältig sein.

Und nicht nur Sie selbst und Ihre Mitreisenden können den Versicherungsfall auslösen. Wenn Angehörige der versicherten Reisteilnehmer von einem der benannten Ereignisse betroffen sind, kann auch dies bedeuten, dass die Urlaubsreise nicht angetreten wird – ein Fall für Ihren Reiseschutz.

Reiseversicherungen können Ihnen zwar nicht die Enttäuschung über einen ausgefallenen Urlaub nehmen, Sie aber vor hohen Kosten schützen.